Pedelec

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Das Pedelec ist dem Fahrrad recht ähnlich, hat aber einen (meist) elektrischen Zusatzmotor, der die Aktivität des Fahrers bis zu einem gewissen Grad unterstützt. Es handelt sich beim Pedelec nicht mehr um ein rein muskelkraftbetriebenes Fahrzeug und soll damit auf diesen Seiten keine besondere Beachtung finden.

Beim Pedelec handelt es sich im Gegensatz zum klassischen Fahrrad um eine Maschine, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterliegt. Jegliche Diskussion und tiefergehende Beschäftigung wie Reparaturen, Selbstbau oder Modifikationen sind dieser Richtlinie unterworfen und dürfen bei strenger Auslegung nur von Fachpersonal durchgeführt werden, das im Rahmen der Richtlinie arbeitet. In der Praxis heißt das, dass die Hersteller für alle Anbauteile eines Pedelec eine Freigabe von einem Prüflabor haben müssen. Bei einem herkömmlichen Fahrrad, das wie oben erwähnt, nicht als Maschine eingestuft wird, gelten diese Auflagen nicht. Daher darf man keine Austauschteile oder Anbauteile an seinem Pedelec verwenden, die vom Hersteller nicht freigegeben wurden. Damit sind insbesondere die Scheinwerfer der Lichtanlage, Antriebskomponenten, Laufräder, Motor etc. gemeint. Zudem ist in der Maschinenrichtlinie klar formuliert, dass sämtliche Umbaumaßnahmen an der Motorsteuerung nicht erlaubt sind.

Damit ist WikiPedalia als Plattform nicht geeignet, auf diese Inhalte einzugehen.

Siehe auch

  1. Text der Maschinenrichtline 2006/42/EG bei EUR-LEX
  2. Wikipedia-Artikel zur Maschinenrichtline 2006/42/EG

Quellen

Dieser Artikel stammt aus der Feder von bikegeissel.