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Die ''minimale Schaftlänge'' des [[Gabelschaft]]s bestimmt sich durch die vertikale Höhe des [[Steuersatz]]es, des [[Steuerrohr]]s und des [[Vorbau]]s. | Die ''minimale Schaftlänge'' des [[Gabelschaft]]s bestimmt sich durch die vertikale Höhe des [[Steuersatz]]es, des [[Steuerrohr]]s und des [[Vorbau]]s. | ||
Bei einem konventionellen [[Gewindesteuersatz]] ist der Gabelschaft ein klein wenig länger als das Steuerrohr. Wenn ein Steuersatz mit einer großen Bauhöhe verbaut wird, kann es sein, dass nicht genügend Gewinde übrig bleibt, um in das obere Gewinde des Steuersatzes zu gelangen. | Bei einem konventionellen [[Gewindesteuersatz]] ist der Gabelschaft ein klein wenig länger als das Steuerrohr. Wenn ein Steuersatz mit einer großen [[Bauhöhe]] verbaut wird, kann es sein, dass nicht genügend Gewinde übrig bleibt, um in das obere Gewinde des Steuersatzes zu gelangen. | ||
Bei einem [[gewindeloser Steuersatz|gewindelosen Steuersatz]] kommt noch das Stück hinzu, dass in die Vorbauklemmung ragt. Insgesamt sollte die Länge des Gabelschafts ausreichen, um oberhalb der oberen Schraube der Klemmung zu gelangen. | Bei einem [[gewindeloser Steuersatz|gewindelosen Steuersatz]] kommt noch das Stück hinzu, dass in die Vorbauklemmung ragt. Insgesamt sollte die Länge des Gabelschafts ausreichen, um oberhalb der oberen Schraube der Klemmung zu gelangen. |